Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Verteilung des Nachlasses, die Rechte von Erben und Pflichtteilsberechtigten sowie die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person. Es bestimmt, wer erbt, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen. Zudem umfasst es Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen, wie Testamente errichtet und gestaltet werden können und enthält Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge, um die Erbschaft zu regeln. 

Leistungen im Überblick

Für Erblasser

Erblasser sollten frühzeitig eine sorgfältige Nachlassplanung vornehmen. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Wünsche festgelegt und Streitigkeiten vermieden werden. Unsere individuelle Beratung hilft, steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, Steuernachteile zu vermeiden und die Erbfolge klar und rechtssicher zu gestalten. 

Leistungen im Überblick

Für Erben

Als testamentarisch eingesetzter oder gesetzlicher Erbe übernehmen Sie alle Rechte aber auch alle Pflichten des Erblassers, sofern Sie die Erbschaft nicht binnen 6 Wochen ausschlagen. Wir helfen Ihnen bei der Nachlassermittlung und beraten Sie hinsichtlich einer Erbschaftsausschlagung. Wir helfen gerne bei der Nachlassauseinandersetzung. Sollten Sie als Erbe auf Zahlung von Pflichtteilen in Anspruch genommen werden, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Strategien im Erbrecht

Die Gestaltung der Erbfolge dient der optimalen Vermögensübertragung und Streitvermeidung. Wichtige Maßnahmen sind das Erstellen eines Testaments oder Erbvertrags, um klare Regelungen zu treffen. Schenkungen zu Lebzeiten können Steuerlasten minimieren und Vermögen gezielt verteilen. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sichert eine reibungslose Umsetzung der Nachlassregelung. Für Unternehmer empfiehlt sich die Nachfolgeplanung, um den Fortbestand des Betriebs zu gewährleisten. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen an persönliche und rechtliche Änderungen sind essenziell, um die gewünschten Ziele zu erreichen. 

Testamente

Testamente bzw. Erbverträge sind das Mittel, um die Vermögensverteilung nach dem Tod zu gestalten. Wichtig ist die klare Nennung der Erben, Anordnung von Vermächtnissen und Regelungen zu Pflichtteilsansprüchen. Testamente können handschriftlich verfasst werden. Bei komplexeren Vorstellungen sollte die notarielle Beurkundung erfolgen, damit die Rechtsfolgen eintreten, die Sie sich wünschen. 

Nachlassauseinandersetzung

Im Rahmen der Nachlassauseinandersetzung erfolgt die Aufteilung des Erbes unter den Miterben. Sie erfolgt durch Vereinbarung oder nach testamentarischen bzw. gesetzlichen Vorgaben, wenn kein Testament vorliegt. Ziel ist die Auflösung der Erbengemeinschaft, oft durch Teilung oder Verkauf des Nachlasses. Eine einvernehmliche Klärung vermeidet Streit, während notarielle Unterstützung rechtliche Sicherheit gewährleistet. 

Unser Experte

Rechtsanwalt aus dem Erbrecht

Sebastian Laufs

Rechtsanwalt | Notar

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