Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die Bedingungen von Arbeitsverhältnissen.
Arbeitsrecht im Überblick
Haben Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Möchten Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen? Planen Sie in Ihrem Unternehmen Umstrukturierungsmaßnahmen und möchten diese von einem Arbeitsrechtler begleiten lassen?
Hardy Busse, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, berät Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen und Unternehmen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten jeder Art. Als erfahrener Rechtsanwalt steht er Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Leistungen im Überblick
Für Arbeitnehmer
Seit 14 Jahren beraten und vertreten wir Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich im Arbeitsrecht. Wir begleiten unsere Mandanten mit fachkundiger Erfahrung von der Begründung von Arbeitsverhältnissen über die Administration bestehender Arbeitsverhältnisse bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Uns ist kein juristischer Trick und kein taktisches Manöver fremd.
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Leistungen im Überblick
Für Arbeitgeber
Seit 14 Jahren vertreten wir Arbeitgeber im gesamtem kollektiven Arbeitsrecht und im Individual-Arbeitsrechts. Dabei vertreten wir Ihre Interessen bei Tarifverhandlungen, Einigungsstellenverhandlungen, Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit Betriebs- und Personalräten bis hin zu individual-arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wie z. B. Kündigungsschutzklagen.
- Begleitung von Trennungsprozessen
- Vorbereitung von Massenentlassungen
- Restrukturierung des Betriebs
- Ausgliederung von Betrieben oder Betriebsteilen
Strategien im Arbeitsrecht
Es gibt sehr wichtige Dinge, die Sie als Arbeitnehmer unbedingt wissen und beachten sollten! Daher erhalten Sie bei uns im Fall einer Kündigung einen Termin – in der Regel binnen 24 Stunden.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die Strategie, um diese Dinge für Sie erfolgreich umzusetzen.
Wichtig ist dabei:
- Eine Kündigung, die ein nicht zur Vertretung Berechtigter unterschrieben hat und keine Original-Vollmacht vorlegt ist innerhalb von maximal 1 Woche zurückweisen
- Gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage Arbeitsgericht erheben werden!
- Gegen eine unwirksame Befristung muss innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Befristung Klage auf Entfristung erheben werden!
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Rechtsanwälte aus dem Arbeitsrecht
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