Notarielles Immobilienrecht

Die rechtssichere Gestaltung von Kaufverträgen und sonstigen Übertragungen von Immobilien ist eine der Haupttätigkeiten des Notars.

Notarielles Immobilienrecht im Überblick

Das notarielle Immobilienrecht umfasst die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Grundbuch Änderungen sowie die Beratung zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Als Notar sichern wir Transparenz, Rechtswirksamkeit und Schutz für Käufer und Verkäufer. Wir prüfen die rechtliche Ausgangssituation, erstellen die notwendigen Urkunden und begleiten den Eigentumsübergang.

Expertise

Unser Experte an Ihrer Seite

Sebastian Laufs

Rechtsanwalt | Notar

Sebastian Laufs, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, steht Arbeitnehmern und Unternehmern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

Die verschiedenen Bereiche

Unter notariellem Immobilienrecht sind Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Schenkungen, Erbbaurechte und Teilungserklärungen zu verstehen. Ich übernehme die Vertragsgestaltung, die Beurkundung und Grundbuchanmeldungen. Weitere Bereiche sind die Beratung bei Grundstücksübertragungen, Absicherungen von Finanzierungen und die Klärung rechtlicher Fragestellungen, um eine rechtssichere Abwicklung von Immobilientransaktionen zu gewährleisten.

Strategien

Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege sorge ich über die notwendige Registereinsicht beim Grundbuchamt dafür, dass für die Beteiligten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit entsteht. Das ist gerade im Hinblick darauf, dass bei Immobilientransaktionen erhebliche Vermögenswerte übertragen werden unabdingbar.

Teilung

Die Grundstücksteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es, ein Grundstück in rechtlich selbstständige Einheiten aufzuteilen. Dies geschieht durch eine Teilungserklärung, die vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Jede Einheit erhält ein eigenes Grundbuchblatt, wodurch Sondereigentum, z.B. an Wohnungen, entsteht. Gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser bleiben als Gemeinschaftseigentum bestehen. Die Teilung nach WEG erleichtert den Verkauf, die Nutzung und die Finanzierung einzelne Einheiten und regelt Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft.

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