Notarielles Immobilienrecht

Die rechtssichere Gestaltung von Kaufverträgen und sonstigen Übertragungen von Immobilien ist eine der Haupttätigkeiten des Notars.

Notarielles Immobilienrecht im Überblick

Das notarielle Immobilienrecht umfasst die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen, Grundbuch Änderungen sowie die Beratung zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Als Notar sichern wir Transparenz, Rechtswirksamkeit und Schutz für Käufer und Verkäufer. Wir prüfen die rechtliche Ausgangssituation, erstellen die notwendigen Urkunden und begleiten den Eigentumsübergang.

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Jahre an Erfahrung

Notar

Sebastian Laufs

Sebastian Laufs, Rechtsanwalt und Notar, berät Sie und begleitet sie bei allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere Immobilientransaktionen, Unternehmensgründungen sowie Gestaltung der Vermögensnachfolge. Hierbei werden nicht nur die unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen, sondern auch jede Gestaltung auf ihre steuerrechtlichen Auswirkungen hin überprüft, um auf allen Ebenen ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Im Überblick

Die verschiedenen Bereiche

Durch die Erbeinsetzung bestimmt der Erblasser seinen Rechtsnachfolger. Dieser tritt in alle Rechtspositionen des Erblassers ein. Sofern das nicht gewünscht ist, bieten sich einzelne Vermächtnisse an. Kraft dieser Vermächtnisse treten die gewünschten Rechtsfolgen nur im Rahmen der genau zu bezeichneten Anordnungen des Erblassers ein.

Im Überblick

Bereiche

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Die verschiedenen Bereiche

Unter notariellem Immobilienrecht sind Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Schenkungen, Erbbaurechte und Teilungserklärungen zu verstehen. Ich übernehme die Vertragsgestaltung, die Beurkundung und Grundbuchanmeldungen. Weitere Bereiche sind die Beratung bei Grundstücksübertragungen, Absicherungen von Finanzierungen und die Klärung rechtlicher Fragestellungen, um eine rechtssichere Abwicklung von Immobilientransaktionen zu gewährleisten.

Strategien

Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege sorge ich über die notwendige Registereinsicht beim Grundbuchamt dafür, dass für die Beteiligten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit entsteht. Das ist gerade im Hinblick darauf, dass bei Immobilientransaktionen erhebliche Vermögenswerte übertragen werden unabdingbar.

Teilung

Die Grundstücksteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es, ein Grundstück in rechtlich selbstständige Einheiten aufzuteilen. Dies geschieht durch eine Teilungserklärung, die vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. Jede Einheit erhält ein eigenes Grundbuchblatt, wodurch Sondereigentum, z.B. an Wohnungen, entsteht. Gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser bleiben als Gemeinschaftseigentum bestehen. Die Teilung nach WEG erleichtert den Verkauf, die Nutzung und die Finanzierung einzelne Einheiten und regelt Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft.

Unterüberschrift

Strategien für Ihr Anliegen

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