Notarielles Familienrecht
Notarielles Familienrecht im Überblick
In Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden die gesetzlichen Ehescheidungsfolgen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich usw. modifiziert. Durch die notarielle neutrale Beratung werden alle Interessen ermittelt sowie interessengerecht und ausgewogen berücksichtigt.
Eheverträge
Eheverträge regeln die Scheidungsfolgen bevor der Scheidungsfall eingetreten ist. Der Schwerpunkt liegt meist auf der vorbeugenden Festlegung vermögensrechtlicher Sachverhalte. Eheverträge werden individuell gestaltet, sodass sie in der konkreten Lebenssituation Bereiche wie Unterhalt, Zugewinnausgleich bzw. Gütertrennung und Versorgungsausgleich individuell für den Fall der Fälle regeln. Eine frühzeitige, transparente Regelung soll zukünftigen Missverständnissen vorbeugen und bereits jetzt klare Verhältnisse schaffen.
Scheidungsfolgen-vereinbarung
Im Gegensatz zum Ehevertrag regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung die Rechtsverhältnisse der Eheleute in der bereits eingetretenen Trennungssituation. Während Eheverträge vorbeugenden Charakter haben, liegt der Schwerpunkt von Scheidungsfolgenvereinbarungen in der konkreten vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Eheleute. Scheidungsfolgenvereinbarungen dienen dabei dem Zweck das während der Ehe erworbene Vermögen beider Eheleute zu schützen indem eine sinnvolle Aufteilung erfolgt.
Unser Experte an Ihrer Seite
Sebastian Laufs
Rechtsanwalt | Notar
Sebastian Laufs, Rechtsanwalt und Notar, berät Unternehmer, Immobilieneigentümer und Privatmandanten insbesondere im Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht und Steuerrecht. Darüber hinaus steht er seinen Mandanten auch im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht mit Erfahrung und verlässlicher Beratung zur Seite.
Strategien im notariellen Familienrecht
Ich erörtere mit den Beteiligten in umfangreichen Einzelgesprächen die jeweiligen Wunschvorstellungen und ermittele anschließend in einem gemeinsamen Gespräch die Schnittmengen. Bei den nicht übereinstimmenden Bereichen zeige ich vermittelnde Lösungsmöglichkeiten auf, die allen Interessenlagen
möglichst weitgehend gerecht werden. So wird in einem transparenten Verfahren für alle Beteiligten eine möglichst verträgliche Lösung gefunden. Die gemeinsam erarbeitete Vereinbarung wird sodann nochmals in Einzelgesprächen erläutert und anschließend beurkundet.