Notarielles Erbrecht
Anders als in der anwaltlichen Tätigkeit besteht die notarielle Beratung darin rechtssichere Testamente und Erbverträge zu gestalten mit denen die gewünschten Rechtsfolgen eintreten.
Notarielles Erbrecht im Überblick
Zur rechtssichernden Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen stehen im Erbrecht neben den klassischen Gestaltungsmöglichkeiten der Erbeinsetzung, Anordnung von Vermächtnissen bzw. Teilungsanordnungen durch geschickte Vorüberlegungen weitere nahezu unbegrenzte Möglichkeiten zur Verfügung. Eine verantwortungsbewusste Erbfolgeplanung setzt zunächst die Ordnung des zu vererbenden Vermögens voraus. Dabei sind nicht zuletzt erbschaftssteuerrechtliche Nachteile zu vermeiden.
Im Überblick
Die verschiedenen Bereiche
Durch die Erbeinsetzung bestimmt der Erblasser seinen Rechtsnachfolger. Dieser tritt in alle Rechtspositionen des Erblassers ein. Sofern das nicht gewünscht ist, bieten sich einzelne Vermächtnisse an. Kraft dieser Vermächtnisse treten die gewünschten Rechtsfolgen nur im Rahmen der genau zu bezeichneten Anordnungen des Erblassers ein.
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Jahre an Erfahrung
Notar
Sebastian Laufs
Sebastian Laufs, Rechtsanwalt und Notar, berät Sie und begleitet sie bei allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere Immobilientransaktionen, Unternehmensgründungen sowie Gestaltung der Vermögensnachfolge. Hierbei werden nicht nur die unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen, sondern auch jede Gestaltung auf ihre steuerrechtlichen Auswirkungen hin überprüft, um auf allen Ebenen ein optimales Ergebnis zu erzielen.
- Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Fachanwalt)
- Erbrecht
- Steuerrecht
- Steueroptimierte Vermögensstrukturierung
Unterüberschrift
Strategien für Ihr Anliegen
Neben der materiellrechtlichen Gestaltung der Erbfolge darf die Frage der praktischen Umsetzung nicht außer Acht gelassen werden. Ohne die Prüfung der praktischen Umsetzung der testamentarischen Anordnungen kann eine sinnvolle Nachfolgeplanung nach Eintritt des Erbfalls erhebliche Probleme auslösen. Dabei dürfen persönliche Aspekte der gewünschten Erben nicht unberücksichtigt bleiben. Sind die Erben bspw. minderjährig kann ohne angeordnete Testamentsvollstreckung die Verwaltung des Nachlasses erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen.
Erbeinsetzung und Vermächtnis
Die Einsetzung eines oder mehrere Erben lässt diese mit dem Tod des Erblassers in alle Rechtspositionen des Erblassers eintreten. Das beinhaltet auch alle Schulden des Erblassers für deren Erfüllung ein Erbe einstehen muss.
Der Vermächtnisnehmer hingegen muss nicht für die Schulden des Erblassers haften. Vielmehr erhält der Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den bzw. die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses.
Testamentsvollstreckung
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist als Verwaltungsanordnung oder Abwicklungsvollstreckung möglich. Bei der Abwicklungsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker damit beauftragt und bevollmächtigt den Nachlass unter den Erben aufzuteilen sowie die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen. Die Verwaltungsvollstreckung sollte angeordnet werden, wenn die Erben minderjährig sind oder im Nachlass Vermögenswerte vorhanden sind, die nicht von den Erben verwaltet werden sollen.